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Autohersteller dürfen keine Abschalteinrichtungen nutzen, die gezielt die Abgaswerte auf dem Prüfstand verbessert. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Autohersteller dürfen keine Abschalteinrichtungen nutzen, die gezielt die Abgaswerte auf dem Prüfstand verbessert. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.