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Das polnische Verfassungsgericht hat geurteilt, dass einstweilige Verfügungen des Europäischen Gerichtshofs nicht zwingend anzuwenden seien. Hintergrund ist die umstrittene Arbeit der "Disziplinarkammer" des Obersten Gerichts in Polen.
Das polnische Verfassungsgericht hat geurteilt, dass einstweilige Verfügungen des Europäischen Gerichtshofs nicht zwingend anzuwenden seien. Hintergrund ist die umstrittene Arbeit der "Disziplinarkammer" des Obersten Gerichts in Polen.