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Die Besitzer von Fahrzeugen, die mit Vorrichtungen zur Manipulation ihrer Emissionen ausgestattet sind, wie sie im "Dieselgate"-Skandal verwendet wurden, haben Anspruch auf eine Entschädigung. So lautet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Die Besitzer von Fahrzeugen, die mit Vorrichtungen zur Manipulation ihrer Emissionen ausgestattet sind, wie sie im "Dieselgate"-Skandal verwendet wurden, haben Anspruch auf eine Entschädigung. So lautet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).