Änderungen im Jahressteuergesetz 2019 <br /><br />2020 gibt es neue Änderungen in Bezug auf Lohnsteuer und Sozialversicherung: <br /><br />Die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Jobtickets werden künftig mit 25% lohnversteuert. <br /><br />Elektrofahrzeuge dürfen im Jahr der Anschaffung zu 50% abgeschrieben werden und als Aufwand abgesetzt werden. <br /><br />Dem Arbeitnehmer überlassene Mietwohnungen sind kein Sachbezug, wenn der Arbeitnehmer mindestens 75% der Miete zahlt. Der Arbeitnehmer muss dann nichts versteuern. <br /><br />Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeiten erhöhen sich bei mehr als 8h Abwesenheit (14€), mehr als 24h Abwesenheit (28€) und für den An- und Abreisetag bei mehrtätigen Dienstreisen (14€). <br /><br />Auch Fernfahrer dürfen sich freuen: jede Übernachtung im LKW darf künftig mit 8€ Pauschalbetrag angesetzt werden, wenn der Fahrer auch eine "normale" Verpflegungspauschale ansetzen könnte.