Die Allianz erstattet Umzugskosten für einen barrierefreien Wohnwechsel primär über die Pflegepflichtversicherung, sofern ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt. Der gesetzlich geregelte Zuschuss für "wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" (§ 40 Abs. 4 SGB XI) beträgt bis zu 4.180 € pro Person. [1, 2] <br />Die Butler Umzüge GmbH ist ein auf diese Fälle spezialisiertes Unternehmen, das direkt mit Versicherungen wie der Allianz abrechnen kann und Kunden bei der Beantragung der Fördermittel unterstützt. <br /> https://www.butler-umzuege.de/umzugskosten-bkv-allianz-deutschland/<br />https://lnkd.in/dCcRZ8_2<br />https://lnkd.in/dqkBPM_N<br />https://lnkd.in/dCriZTxa<br />https://lnkd.in/dub8i4Wr<br />https://lnkd.in/ddRMiHQN<br /><br />------------------------------<br /> 🛠️ Kostenübernahme durch die Allianz<br />Die Erstattung erfolgt meist nicht pauschal, sondern ist an spezifische Bedingungen geknüpft:<br /><br />* Pflegegrad: Mindestens Pflegegrad 1 muss vorhanden sein.<br />* Notwendigkeit: Der Umzug muss die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine selbstständige Lebensführung wiederherstellen.<br />* Barrierefreiheit: Die neue Wohnung muss bereits barrierefrei sein (z. B. Erdgeschoss, breite Türen) oder durch den Umzug Anpassungen unnötig machen.<br />* Maximalbetrag: In der Regel bis zu 4.180 €. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann der Betrag auf bis zu 16.720 € steigen.<br />* Antragstellung: Der Antrag muss vor dem Umzug bei der [Pflegekasse der Allianz](https://gesundheitswelt.allianz.de/krankheit-praevention/pflege/pflege-faq/pflegeleistungen-beantragen/leistungen-bei-bestehendem-pflegegrad/umzug-in-wohngruppe.html) gestellt werden. <br /> https://www.butler-umzuege.de/umzugskosten-signal-iduna/