Seit Januar 2025 übernimmt die Pflegekasse Zuschüsse bis zu 4.180 € pro<br />Maßnahme und Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Die Förderung<br />ist unabhängig vom Pflegegrad und gilt bei mehreren Pflegebedürftigen im<br />Haushalt auch mehrfach.<br />https://www.butler-umzuege.de/antrag-umzugskostenzuschuss-aok-plus/<br /> <br />Hintergrund und Bedeutung der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen<br /> <br />Die Anpassung des Wohnumfelds verbessert Selbstständigkeit und<br />Sicherheit Pflegebedürftiger, vermindert Unfälle und fördert die<br />häusliche Pflege. Seit 2025 wurde der Zuschussbetrag verdoppelt, um<br />Pflegebedürftige besser zu unterstützen.<br />https://www.butler-umzuege.de/wohnumfeldverbessernde-massnahmen-ikk/<br /> <br /><br />Gesetzliche Grundlage der Zuschussregelung<br /><br />Entwicklung der Zuschusshöhen von 2015 bis 2025<br /><br />Liniendiagramm zeigt Erhöhung der Zuschüsse von 2.500 € (2015) auf 4.180<br />€ (2025). Visualisiert Trends der Förderpolitik und Ausweitung des<br />Anspruchs unabhängig vom Pflegegrad.<br /><br /><br />Die Zuschüsse basieren auf §40 Abs.4 SGB XI, der seit 2025 eine Erhöhung<br />bis 4.180 € pro Maßnahme und Person vorsieht. Dabei ist der Zuschuss<br />unabhängig vom Pflegegrad, um eine breitere Berechtigung zu ermöglichen.<br /><br /> <br /><br />Definition wohnumfeldverbessernder Maßnahmen<br /> <br />Maßnahmen umfassen bauliche Anpassungen wie barrierefreier Umbau,<br />Treppenlifteinbau, rutschfeste Böden. Ziel: Schutz vor Stürzen und<br />Erhalt der Mobilität im eigenen Zuhause.