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Ab heute ist das neue Namensrecht in Kraft. Jetzt können Eheleute auswählen, ob sie einen Doppelnamen haben möchten - und Kinder können im Falle einer Scheidung ihren Familiennamen ändern.
Ab heute ist das neue Namensrecht in Kraft. Jetzt können Eheleute auswählen, ob sie einen Doppelnamen haben möchten - und Kinder können im Falle einer Scheidung ihren Familiennamen ändern.