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Seit 2011 steht die Schuldenbremse im Grundgesetz; sie verpflichtet Bund und Länder zum sparsamen Haushalten. Nur in außergewöhnlichen Notlagen darf der Staat mehr neue Schulden aufnehmen, wie zum Beispiel während der Corona-Pandemie. Auch 2023 soll die Schuldenbremse ausgesetzt werden.