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Im Skandal um minderwertige Brustimplantate der französischen Firma PIP (Poly Implant Prothèse) werden<br />Schadenersatzklagen gegen den TÜV Rheinland in Frankreich neu<br />aufgerollt. Das oberste Gericht hob ein Urteil auf, das eine Haftung des deutschen Prüfunternehmens 2015 abgelehnt hatte
Im Skandal um minderwertige Brustimplantate der französischen Firma PIP (Poly Implant Prothèse) werden<br />Schadenersatzklagen gegen den TÜV Rheinland in Frankreich neu<br />aufgerollt. Das oberste Gericht hob ein Urteil auf, das eine Haftung des deutschen Prüfunternehmens 2015 abgelehnt hatte