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Im Skandal um mangelhafte Brustimplantate des französischen Herstellers PIP muss der TÜV Rheinland hunderte Frauen entschädigen. Das Pariser Berufungsgericht entschied, dass die deutsche Prüfstelle eine Mitverantwortung für die schadhaften Prothesen trage.
Im Skandal um mangelhafte Brustimplantate des französischen Herstellers PIP muss der TÜV Rheinland hunderte Frauen entschädigen. Das Pariser Berufungsgericht entschied, dass die deutsche Prüfstelle eine Mitverantwortung für die schadhaften Prothesen trage.