(C) Patrik Baab - Gegen den Strom<br />Audiatur et altera pars - (lateinisch für „Gehört werde auch der andere Teil“ oder „Man höre auch die andere Seite“) ist ein grundlegender Rechts- und Verfahrensgrundsatz, der besagt, dass vor einer Entscheidung oder einem Urteil immer beide am Streit beteiligten Parteien angehört werden müssen<br /><br />Noch ist das in unserer Judikatur fixer Bestandteil vor Findung des Urteils