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Der Solidaritätszuschlag ist auch in seiner seit 2021 erhobenen abgespeckten Form verfassungsgemäß. Eine Beschwerde von früheren FDP-Bundestagsabgeordneten gegen den sogenannten Soli wurde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zurückgewiesen.
Der Solidaritätszuschlag ist auch in seiner seit 2021 erhobenen abgespeckten Form verfassungsgemäß. Eine Beschwerde von früheren FDP-Bundestagsabgeordneten gegen den sogenannten Soli wurde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zurückgewiesen.