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Die Außenminister Deutschlands, Frankreichs und Polens fordern, dass "die Grundrechte, einschließlich der friedlichen Versammlungsfreiheit und des Rechts auf freie Meinungsäußerung, gemäß der georgischen Verfassung gewahrt und geschützt werden müssen".
Die Außenminister Deutschlands, Frankreichs und Polens fordern, dass "die Grundrechte, einschließlich der friedlichen Versammlungsfreiheit und des Rechts auf freie Meinungsäußerung, gemäß der georgischen Verfassung gewahrt und geschützt werden müssen".