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Nach dem früher üblichen Prozedere stünden der AfD-Fraktion im Bundestag drei Vorsitze von Parlamentsausschüssen zu – doch die anderen Parteien ließen die AfD-Kandidaten immer wieder durchfallen. Das ist auch rechtens, hat jetzt das Bundesverfassungsgericht geurteilt.
Nach dem früher üblichen Prozedere stünden der AfD-Fraktion im Bundestag drei Vorsitze von Parlamentsausschüssen zu – doch die anderen Parteien ließen die AfD-Kandidaten immer wieder durchfallen. Das ist auch rechtens, hat jetzt das Bundesverfassungsgericht geurteilt.