» Nachhaltige Entwicklung » Recycling » Ökologie » Verbrauch der privaten Haushalte
Allgemeine Umweltaussagen werden in jedem Fall verboten, wenn der Gewerbetreibende die anerkannte hervorragende Umweltleistung, auf die sich die Aussage bezieht, nicht nachweisen kann.
Allgemeine Umweltaussagen werden in jedem Fall verboten, wenn der Gewerbetreibende die anerkannte hervorragende Umweltleistung, auf die sich die Aussage bezieht, nicht nachweisen kann.