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Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Rechtmäßigkeit der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz hat der sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz angekündigt, im Bundestag einen Antrag für ein Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen. Welche Unabwägbarkeiten lauern, hat AFPTV zusammengetragen.
Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Rechtmäßigkeit der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz hat der sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz angekündigt, im Bundestag einen Antrag für ein Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen. Welche Unabwägbarkeiten lauern, hat AFPTV zusammengetragen.