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Der Bundestag berät abschließend über den Haushalt für 2024. Seit 2011 steht die Schuldenbremse im Grundgesetz; sie verpflichtet Bund und Länder zum sparsamen Haushalten. Nur in außergewöhnlichen Notlagen darf der Staat mehr neue Schulden aufnehmen. Die wichtigsten Punkte im Überblick.
Der Bundestag berät abschließend über den Haushalt für 2024. Seit 2011 steht die Schuldenbremse im Grundgesetz; sie verpflichtet Bund und Länder zum sparsamen Haushalten. Nur in außergewöhnlichen Notlagen darf der Staat mehr neue Schulden aufnehmen. Die wichtigsten Punkte im Überblick.