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Im Verfahren gegen Israel wegen des Vorwurfs des "Völkermords" hat der Internationale Gerichtshof angeordnet, dass das Land bei seinem Militäreinsatz in Gaza jegliche Genozid-Taten verhindern müsse, "insbesondere" auch die Auferlegung von Lebensbedingungen für die Palästinenser, "die darauf angelegt sind, die Gruppe zu vernichten".
Im Verfahren gegen Israel wegen des Vorwurfs des "Völkermords" hat der Internationale Gerichtshof angeordnet, dass das Land bei seinem Militäreinsatz in Gaza jegliche Genozid-Taten verhindern müsse, "insbesondere" auch die Auferlegung von Lebensbedingungen für die Palästinenser, "die darauf angelegt sind, die Gruppe zu vernichten".