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Mieter dürfen grundsätzlich Teile ihrer Wohnung untervermieten, um ihre Mietkosten zu reduzieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass dies ein legitimes Interesse und daher erlaubt ist. Unabhängig davon, ob die Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnsitz genutzt wird.
Mieter dürfen grundsätzlich Teile ihrer Wohnung untervermieten, um ihre Mietkosten zu reduzieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass dies ein legitimes Interesse und daher erlaubt ist. Unabhängig davon, ob die Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnsitz genutzt wird.