» Zürich
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat einer Lehrerin Recht gegeben: Dass sie die Corona-Schutzmassnahmen nicht mittragen wollte, gehört nicht ins Arbeitszeugnis.<br /><br />Lehrerin erhält Recht vor Zürcher Verwaltungsgericht: Dass sie die Corona-Schutzmassnahmen nicht mittragen wollte und deshalb Streit mit ihren Vorgesetzten hatte, gehört nicht ins Arbeitszeugnis.<br />Die Lehrerin wollte nicht alle sanitarischen Regeln wie Maskenpflicht, Abstand und Vorgaben für Pool-Tests während der Corona-Pandemie mittragen.<br />Dies sorgte für «verschärfte Probleme» mit ihren Vorgesetzten.<br />-<br />Die Nachrichten kontinuierlich News & Zeitgeschehen - Internationale Live-Informationen.
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat einer Lehrerin Recht gegeben: Dass sie die Corona-Schutzmassnahmen nicht mittragen wollte, gehört nicht ins Arbeitszeugnis.<br /><br />Lehrerin erhält Recht vor Zürcher Verwaltungsgericht: Dass sie die Corona-Schutzmassnahmen nicht mittragen wollte und deshalb Streit mit ihren Vorgesetzten hatte, gehört nicht ins Arbeitszeugnis.<br />Die Lehrerin wollte nicht alle sanitarischen Regeln wie Maskenpflicht, Abstand und Vorgaben für Pool-Tests während der Corona-Pandemie mittragen.<br />Dies sorgte für «verschärfte Probleme» mit ihren Vorgesetzten.<br />-<br />Die Nachrichten kontinuierlich News & Zeitgeschehen - Internationale Live-Informationen.