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Die polnische Verfassung sieht als sogenannten "ersten Schritt" auf dem Weg zur Regierungsbildung einen Auftrag des Präsidenten an einen aussichtsreichen Kandidaten vor.
Die polnische Verfassung sieht als sogenannten "ersten Schritt" auf dem Weg zur Regierungsbildung einen Auftrag des Präsidenten an einen aussichtsreichen Kandidaten vor.