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Wer seine Steuererklärung noch nicht gemacht hat, der sollte sich sputen, denn am 2. Oktober endet die Frist für die Abgabe des Veranlagungsjahres 2022.
Wer seine Steuererklärung noch nicht gemacht hat, der sollte sich sputen, denn am 2. Oktober endet die Frist für die Abgabe des Veranlagungsjahres 2022.