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Rentnerinnen und Rentner, aufgepasst: Wer Krankengeld erhält, kann Rentenversicherungsbeiträge, die vom Krankengeld einbehalten und abgeführt werden, nicht bei der Einkommensteuererklärung einreichen.
Rentnerinnen und Rentner, aufgepasst: Wer Krankengeld erhält, kann Rentenversicherungsbeiträge, die vom Krankengeld einbehalten und abgeführt werden, nicht bei der Einkommensteuererklärung einreichen.