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Das Körperverletzungsverfahren gegen den Fußballweltmeister Jérôme Boateng muss ein weiteres Mal aufgerollt werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht hob die Verurteilung Boatengs durch das Landgericht München I in dritter Instanz auf. Eine andere Kammer muss die Beweisaufnahme vollkommen neu starten.
Das Körperverletzungsverfahren gegen den Fußballweltmeister Jérôme Boateng muss ein weiteres Mal aufgerollt werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht hob die Verurteilung Boatengs durch das Landgericht München I in dritter Instanz auf. Eine andere Kammer muss die Beweisaufnahme vollkommen neu starten.