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Die Mütterrente ist keine eigenständige Rentenart, sondern bezeichnet die verbesserte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Rente.<br />Sie resultiert aus den Gesetzesreformen Mütterrente I und II, die Müttern und Vätern von vor 1992 geborenen Kindern zugutekommen.
Die Mütterrente ist keine eigenständige Rentenart, sondern bezeichnet die verbesserte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Rente.<br />Sie resultiert aus den Gesetzesreformen Mütterrente I und II, die Müttern und Vätern von vor 1992 geborenen Kindern zugutekommen.