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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Betrieb des LNG-Terminalschiffs "Neptune" in Lubmin an der Ostsee. Die Betriebsgenehmigung durch das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern leide an "erheblichen Mängeln", erklärte die DUH. Sie müsse zurückgenommen werden.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Betrieb des LNG-Terminalschiffs "Neptune" in Lubmin an der Ostsee. Die Betriebsgenehmigung durch das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern leide an "erheblichen Mängeln", erklärte die DUH. Sie müsse zurückgenommen werden.