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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat entschieden, dass die betriebliche Altersversorgung auf das Einkommen und den Arbeitsumfang der letzten Jahre vor dem Ruhestand abgestellt werden darf.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat entschieden, dass die betriebliche Altersversorgung auf das Einkommen und den Arbeitsumfang der letzten Jahre vor dem Ruhestand abgestellt werden darf.