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Der Renteneintritt hängt von der Versicherungszeit und dem individuellen Rentenalter ab. Früher war es möglich, mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente zu gehen, jedoch gilt das nun nur noch für ältere Jahrgänge mit 45 Versicherungsjahren.
Der Renteneintritt hängt von der Versicherungszeit und dem individuellen Rentenalter ab. Früher war es möglich, mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente zu gehen, jedoch gilt das nun nur noch für ältere Jahrgänge mit 45 Versicherungsjahren.