» Rechte der Frauen » Behinderung » weibliche Genitalverstümmelung
Die Zwangssterilisation von Menschen mit Behinderungen ist in weiten Teilen der Europäischen Union weiterhin legal, obwohl sie gegen die Istanbul-Konvention verstößt. Nur 9 Länder stellen sie unter Strafe.
Die Zwangssterilisation von Menschen mit Behinderungen ist in weiten Teilen der Europäischen Union weiterhin legal, obwohl sie gegen die Istanbul-Konvention verstößt. Nur 9 Länder stellen sie unter Strafe.