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Eltern, die ihre Kinder erziehen, können Kindererziehungszeiten bei ihrem Rentenantrag angeben.<br />Diese Zeiten werden als Pflichtbeiträge gewertet und wirken sich positiv auf die Höhe der Rente aus.
Eltern, die ihre Kinder erziehen, können Kindererziehungszeiten bei ihrem Rentenantrag angeben.<br />Diese Zeiten werden als Pflichtbeiträge gewertet und wirken sich positiv auf die Höhe der Rente aus.