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Bei der Geburt eines Kindes sollen die Partnerin oder der Partner der Mutter nach Plänen des Bundesfamilienministeriums zwei Wochen lang von der Arbeit freigestellt werden – mit vollem Lohnausgleich.
Bei der Geburt eines Kindes sollen die Partnerin oder der Partner der Mutter nach Plänen des Bundesfamilienministeriums zwei Wochen lang von der Arbeit freigestellt werden – mit vollem Lohnausgleich.