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Das Bundesverfassungsgericht fordert, dass der Umgang mit Kinderehen, die im Ausland geschlossen wurden, verbessert wird. Das aktuelle Gesetz sei verfassungswidrig.
Das Bundesverfassungsgericht fordert, dass der Umgang mit Kinderehen, die im Ausland geschlossen wurden, verbessert wird. Das aktuelle Gesetz sei verfassungswidrig.