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Am 31. Januar 2023 war die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung. Das heißt, an diesem Datum mussten all diejenigen, die im Besitz von Grundstücken und Gebäuden sind, ihre Steuererklärung abgeben.<br />Vermieter können sie über die Nebenkostenabrechnung auch auf die Mieter umlegen.