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Ab dem 1. Oktober gelten in Deutschland neue Vorgaben für die Corona-Eindämmungsmaßnahmen. Das geänderte Infektionsschutzgesetz schreibt unter anderem bundesweit die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im öffentlichen Fernverkehr sowie in Arztpraxen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens vor.
Ab dem 1. Oktober gelten in Deutschland neue Vorgaben für die Corona-Eindämmungsmaßnahmen. Das geänderte Infektionsschutzgesetz schreibt unter anderem bundesweit die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im öffentlichen Fernverkehr sowie in Arztpraxen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens vor.