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Die EU hatte vergeblich die Freilassung des 40-Jährigen verlangt. Außer der Haftstrafe darf er acht Jahre lang keiner "politischen Aktivität" nachgehen.
Die EU hatte vergeblich die Freilassung des 40-Jährigen verlangt. Außer der Haftstrafe darf er acht Jahre lang keiner "politischen Aktivität" nachgehen.