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Ein neues BGH-Gesetz sorgt für eine wichtige Änderung: Wird ein Paket an einem vereinbarten Ort abgelegt, gilt es nicht mehr automatisch als zugestellt.
Ein neues BGH-Gesetz sorgt für eine wichtige Änderung: Wird ein Paket an einem vereinbarten Ort abgelegt, gilt es nicht mehr automatisch als zugestellt.