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Das Bundesverfassungsgericht hat die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen der Bundesregierung vom Frühjahr dieses Jahres als verhältnismäßig bewertet.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen der Bundesregierung vom Frühjahr dieses Jahres als verhältnismäßig bewertet.