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Ab August gilt: Nur wer einen Impf- oder Testnachweis vorzeigen kann, darf Gaststätten, Kranken- und Pflegeeinrichtungen betreten. Einkaufszentren werden ausgenommen, eine Änderung gab es auch bei der Impfpflicht für Bedienstete des Gesundheitswesens.
Ab August gilt: Nur wer einen Impf- oder Testnachweis vorzeigen kann, darf Gaststätten, Kranken- und Pflegeeinrichtungen betreten. Einkaufszentren werden ausgenommen, eine Änderung gab es auch bei der Impfpflicht für Bedienstete des Gesundheitswesens.