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Die Maßnahmen der bundesweiten Corona-Notbremse gelten ab sofort in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen drei Tage lang die Sieben-Tagen-Inzidenz bei 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern lag.
Die Maßnahmen der bundesweiten Corona-Notbremse gelten ab sofort in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen drei Tage lang die Sieben-Tagen-Inzidenz bei 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern lag.