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Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt. Mit dem Einfrieren von Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen und Mietobergrenzen überschritt das Land seine Kompetenzen.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt. Mit dem Einfrieren von Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen und Mietobergrenzen überschritt das Land seine Kompetenzen.