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Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot von touristischen Tagesausflügen für Bewohner von Corona-Schwerpunktgebieten in Bayern über einen Umkreis von 15 Kilometern hinaus vorläufig gekippt. Die Entscheidung gilt ab sofort bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache.
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot von touristischen Tagesausflügen für Bewohner von Corona-Schwerpunktgebieten in Bayern über einen Umkreis von 15 Kilometern hinaus vorläufig gekippt. Die Entscheidung gilt ab sofort bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache.