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Die Notfallmaßnahmen sollen ab dem 1. Januar 2021 und zunächst je nach Bereich für sechs oder 12 Monate gelten. Damit versucht die EU, chaotische Verhältnisse im Grenz- und Zollwesen so weit wie möglich zu minimieren.
Die Notfallmaßnahmen sollen ab dem 1. Januar 2021 und zunächst je nach Bereich für sechs oder 12 Monate gelten. Damit versucht die EU, chaotische Verhältnisse im Grenz- und Zollwesen so weit wie möglich zu minimieren.