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Bei Verspätungen im Bahnverkehr aufgrund von Unwetter oder Naturkatastrophen wird keine Entschädigung mehr gezahlt. Darauf einigten sich das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten.
Bei Verspätungen im Bahnverkehr aufgrund von Unwetter oder Naturkatastrophen wird keine Entschädigung mehr gezahlt. Darauf einigten sich das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten.