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Bei drohender Wohnungsnot kann die Kurzzeitvermietung per Genehmigungspflicht reguliert werden. Ein entsprechendes Gesetz hat nun der Europäische Gerichtshof erlassen.
Bei drohender Wohnungsnot kann die Kurzzeitvermietung per Genehmigungspflicht reguliert werden. Ein entsprechendes Gesetz hat nun der Europäische Gerichtshof erlassen.