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Vor dem Landgericht Frankfurt am Main beginnt das Verfahren um den tödlichen Stoß eines achtjährigen Jungen vor einen ICE. Dabei steht die Unterbringung des 41-jährigen Beschuldigten in einer Psychiatrie im Raum. Er gilt wegen einer schweren psychischen Erkrankung als schuldunfähig.
Vor dem Landgericht Frankfurt am Main beginnt das Verfahren um den tödlichen Stoß eines achtjährigen Jungen vor einen ICE. Dabei steht die Unterbringung des 41-jährigen Beschuldigten in einer Psychiatrie im Raum. Er gilt wegen einer schweren psychischen Erkrankung als schuldunfähig.