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Das Retten von Lebensmitteln vor dem Wegwerfen, das so genannte Containern, kann strafbar sein. Laut Bundesverfassungsgericht kann zivilrechtliches Eigentum grundsätzlich auch an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich geschützt sein.
Das Retten von Lebensmitteln vor dem Wegwerfen, das so genannte Containern, kann strafbar sein. Laut Bundesverfassungsgericht kann zivilrechtliches Eigentum grundsätzlich auch an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich geschützt sein.