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Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeitigen Regelungen zur Abhörpraxis des Bundesnachrichtendiensts (BND) gekippt. Die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland nach dem BND-Gesetz verstößt in der jetzigen Form gegen das Telekommunikationsgeheimnis und die Pressefreiheit.
Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeitigen Regelungen zur Abhörpraxis des Bundesnachrichtendiensts (BND) gekippt. Die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland nach dem BND-Gesetz verstößt in der jetzigen Form gegen das Telekommunikationsgeheimnis und die Pressefreiheit.