Das deutsche Rentenversicherungssystem basiert auf dem Solidarprinzip und dem Äquivalenzprinzip. <br /><br />Das bedeutet, dass die gezahlten Leistungen äquivalent zu den gezahlten Beiträgen sind. <br />Da die Bevölkerung jedoch immer älter wird, reichen die eingezahlten Beiträge nicht aus, um die Auszahlungen zu decken. <br /><br />Aus diesem Grund hat die Bundesregierung Änderungen beschlossen: <br />Von 2018 bis 2024 wird die "Zurechnungszeit" allmählich von 62 auf 65 angehoben, sodass die Erwerbsminderungsrente später aufgezahlt wird. <br /><br />Bis 2025 sollen zudem die Rentenwerte in Ostdeutschland auf Westniveau angehoben werden. <br /><br />Auch die betriebliche Altersvorsorge wurde überarbeitet und soll besser gefördert werden. <br /><br />Die Bundesregierung hofft, dass durch diese Maßnahmen die Armut im Alter vermindert wird. <br />Denn bisher ist es notwenig, eine eine private Vorsorge zu haben, um im Alter gut von seiner Rente und seinen Ersparnissen leben zu können.