Die Reformation der Grundsteuer <br /><br />Die Grundsteuer zahlt jeder! <br />Egal ob Eigentümer oder lediglich Mieter, denn die Vermieter geben die Steuer meistens indirekt an den Mieter weiter. <br /><br />Doch die Gesetze sind veraltet. <br />Sie traten 1964 (im Westen) bzw. 1935 (im Osten) in Kraft und sollten eigentlich alle 6 Jahre angepasst werden. <br />Dies geschah jedoch nie. <br /><br />Das Bundesverfassungsgericht entschied am 10. April 2018, dass das Gesetz gegen das Gleichheitsprinzip verstößt. <br />Es sei "völlig überholt". <br /><br />Es wurde die Grundsteuerreform eingeleitet. <br />Bis Ende des Jahres hat die Bundesregierung Zeit, eine Lösung zu finden. <br /><br />Die Grundsteuer wird in drei Schritten berechnet: <br />Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz <br /><br />Das soll auch künftig so bleiben. <br />Allerdings werden die Werte neu bewertet und deshalb werden Gemeinden und Städte ihre Hebesätze anpassen müssen. <br />Wenn es bis Ende des Jahres zu keinem Entschluss kommen, dürfen die bisherigen Regelungen nicht ehr angewandt werden und die Grundsteuer würde ausgesetzt.