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Hätte zum Zeitpunkt der Verstöße bereits die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegriffen, wäre die Geldbuße wohl deutlich höher ausgefallen – bis zu 4 Prozent des Facebook-Jahresumsatzes.
Hätte zum Zeitpunkt der Verstöße bereits die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegriffen, wäre die Geldbuße wohl deutlich höher ausgefallen – bis zu 4 Prozent des Facebook-Jahresumsatzes.